Preisbindung in der Schweiz vorerst gesichert

22.09.2006 · Die Beschwerde des Schweizer Buchhandels hat aufschiebende Wirkung - die Preisbindung in der Schweiz bleibt bis auf weiteres bestehen

Das Schweizer Bundesgericht hat der Beschwerde der Verleger und Buchhändler gegen die von der Wettbewerbskommission verfügte Aufhebung der Preisbindung aufschiebende Wirkung erteilt. Diese Aufhebungsentscheidung der Wettbewerbskommission aus dem Jahre 2005 wird daher vorerst nicht wirksam (Verfügung 2A.430/2006 vom 15. September 2006).

Nun liegt der Ball wieder im Feld des Schweizer Bundesgerichts, das über die Fortgeltung der Preisbindung zu entscheiden hat. Mit einer Entscheidung wird wohl kaum vor Ablauf eines Jahres zu rechnen sein.

Parallel hierzu bemühen sich die Verbände weiterhin um eine gesetzliche Regelung, um einen "Gleichklang" der Preisbindung im gesamten deutschsprachigen Raum zu erreichen.

 
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