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Nochmal Österreich: Vergleich mit der Buchhandelsges mbH
31.10.2006 · Der österreichische Buchhändler verpflichtet sich zur Einhaltung der Preisbindung bei Pseudo-Mängelexemplaren
Bei dem Verfahren bezüglich des Verkaufs von Mängelexemplaren wurde im Interesse der Branche ein Vergleich geschlossen.
Nachdem sich die Buchlandungshandelsges mbH dazu verpflichtet hatte, es zu unterlassen, verlagsneue Bücher, deren österreichischer Preis erstmals vor weniger als zwei Jahren verbindlich veröffentlicht wurde, als Mängelexemplare an Letztverbraucher zu verkaufen, hat der klagende Fachverband unter Kostenaufhebung die Klage ohne Anspruchsverzicht zurückgezogen.
Von besonderer Bedeutung in diesem Verfahren sind erstmalige Feststellungen des Oberlandesgerichts Wien zum Thema „Mängelexemplare“. So hat das Oberlandesgericht Wien ausdrücklich festgehalten (was auch von der Buchlandung akzeptiert wurde), dass Bücher, deren einziger Mangel darin besteht, dass sie als Mängelexemplar gekennzeichnet sind, keine Mängelexemplare im Sinn des Bundesgesetzes über die Preisbindung für Bücher (BGPB) sind. Durch eine absichtliche Kennzeichnung als Mängelexemplar, liegt kein „versehentlicher“ Mangel vor.
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