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Urteil zur Buchclub-Werbung
17.08.2007 · Die Aussage „Im Club ist jedes Buch billiger“ ist unzulässig
Das Landgericht Bielefeld hat in einem Urteil vom 28. Juni 2007 dem Club Bertelsmann verboten, mit der Aussage „Im Club ist jedes Buch billiger als bei jedem anderen Händler“ zu werben (Az.: 17 O 49/07). Diese Werbeaussage sei irreführend, da der Club auch Buchhandelsausgaben zu den gebundenen Ladenpreisen verkaufe. Auch werde der falsche Eindruck erweckt, die Club-Ausgaben seine auch im übrigen Buchhandel zu erwerben, dort nur eben teurer. Eine Aufbrauchsfrist für bereits gedruckte Werbematerialien gewährte das Gericht nicht: Während der Dauer des Prozesses habe der Club ausreichend Zeit gehabt, die Werbematerialien aufzubrauchen.
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