Pflichtablieferung auch für E-Books

29.10.2008 · Neue Verordnung in Kraft

Seit dem 18. Oktober 2008 ist die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek in Kraft. Danach müssen "Medienwerke in unkörplicher Form" bzw. Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek geliefert werden. Hierzu gehören klassischerweise elektronische Zeitschriften, aber auch E-Books und ähnliche Werke, die in der Printwelt eine Entsprechung finden.

 
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