Stellungnahme zum „Fall Berlin Story Verlag“

17.02.2012 · Kostenloses E-Book und Buchpreisbindung

Die Vielzahl von Kommentaren in den unterschiedlichen Blogs macht es notwendig, einige Dinge klar zu stellen:

1.
Grund unseres Schreibens war die Werbeaussage des Verlages, man wolle es „den Lesern überlassen, den Preis eines E-Books zu bestimmen“. Das ist mit der gesetzlichen Regelung der Buchpreisbindung unvereinbar, wonach nur der Verlag den Preis bestimmen kann und muss. Wäre nur vom Verschenken des E-Book die Rede gewesen, wäre alles in Ordnung.

2.
Wer E-Books verschenken will, kann dies jederzeit ohne Probleme tun. Wer aber als Verlag E-Books verkaufen will, muss gesetzlich einen Preis festsetzen. Das ist bei E-Books nicht anders als bei gedruckten Büchern auch.

3.
Wir haben den Berlin Story Verlag nicht abgemahnt und ihm auch nichts verboten (Anwälte können gar nichts verbieten, das können in einem Rechtsstaat nur die Gerichte). Demgemäß haben wir den Verlag auch nur darauf hingewiesen, dass sein Modell der Preisfestsetzung durch den Käufer nicht mit der Buchpreisbindung vereinbar ist. Schließlich wäre der Verlag Gefahr gelaufen, von Konkurrenten abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Auch sind dem Verlag keine Kosten durch unser Schreiben entstanden. Die Aufklärung über die Buchpreisbindung gehört nun einmal zu unseren Aufgaben als von den Verlagen eingesetzte Anwälte. Aus diesem Grund betreiben wir auch diese Info-Homepage.

Ergebnis

Der Verlag wurde nicht abgemahnt, ihm wurde auch nichts verboten. Der Verlag kann sein E-Book verschenken, soviel er will. Wo also ist das Problem? Handelt es sich bei der Geschichte vielleicht nur um einen Marketing-Gag eines Verlages, sich und sein Buch bekannt zu machen?

Und: Warum verschenkt der Verlag das E-Book nun eigentlich nicht???

 
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