OLG Frankfurt a.M.: Gutscheinmodell verstößt gegen die Preisbindung

18.07.2012 · In einem für die Preisbindung überaus wichtigen Prozess setzen sich Börsenverein und Preisbindungstreuhänder durch

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat ein von der Firma redcoon GmbH (SaturnMedia-Gruppe der Metro AG) praktiziertes Gutscheinmodell verboten. Die Entscheidung ist am 17. Juli 2012 ergangen, eine Begründung steht noch aus.

Der Buch- und Elektronikhändler redcoon hatte in einer Zeitungsanzeige in der FAZ 5-EUR-Gutscheine abgedruckt, die der Kunde beim Kauf preisgebundener Bücher von redcoon angerechnet erhielt. In der Anzeige wurde darauf hingewiesen, dass eine Drittfirma den Differenzbetrag ersetze. Exakt dieses Modell der drittfinanzierten Gutscheine hat das OLG Frankfurt am Main untersagt. Der Rechtsstreit war mit Unterstützung des Börsenvereins von den Preisbindungstreuhändern Dieter Wallenfels und Christian Russ geführt worden.

Damit liegt nun erstmals ein rechtskräftiges obergerichtliches Urteil vor, das ein Modell drittfinanzierter Gutscheine untersagt. Vergleichbare Gutscheinmodelle waren in den letzten Jahren zunehmend als Marketing-Instrument von Online-Buchhändlern eingesetzt worden und hatten sich zu einem ernsten Problem für die Preisbindung entwickelt. Die Betreiber dieser Modelle hatten zu ihrer Rechtfertigung meist auf das "Miles & More" - Urteil des OLG Frankfurt a.M. aus dem Jahre 2004 verwiesen. Daher ist es besonders wichtig, dass der gleiche Senat dieses Gerichts seine Auffassung nun präzisiert und Modelle für rechtswidrig erklärt, bei denen dem Kunden im Rahmen der Preisbindung Preisvorteile versprochen werden. Dabei verwies der Senatsvorsitzende in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich auf die insoweit einheitliche Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M. sowie des BGH zur Preisbindung von Arzneimitteln.

Das Urteil setzt ein deutliches Zeichen und gibt der Preisbindung Rückenwind für eine Reihe weiterer Prozesse der Preisbindungstreuhänder zu ähnlichen Modellen, die derzeit an unterschiedlichen Gerichten ausgetragen werden.

 
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