Amazon: Harry-Potter-Kombiangebot ist rechtmäßig

03.04.2007 · Die Rechtsabteilung des Börsenvereins und die Preisbindungstreuhänder haben das Amazon-Angebot rechtlich überprüft

Das Angebot von Amazon, die noch nicht erschienene deutschsprachige Ausgabe von Harry Potter VII gemeinsam mit der nicht preisgebundenen englischsprachigen Ausgabe zum Preis von EUR 49,80 zu verkaufen, war auf Bedenken in der Branche gestoßen. Börsenverein und Preisbindungstreuhänder haben sich das Angebot näher angesehen und sehen keinen Verstoß gegen die Buchpreisbindung. Eine Rücksprache der Rechtsabteilung mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ergab, dass man auch dort die hiesige Auffassung teilt und auch keinen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht oder die Preisangabenverordnung erkennen kann.

Hier die Stellungnahme von Frau Dr. Leenen (Rechtsabteilung Börsenverein), die wir im Wortlaut wiedergeben:

"Es ist in preisbindungsrechtlicher Hinsicht zulässig: Kombiprodukte oder Koppelungsangebote, also Angebote, bei denen wie hier preisgebundene Waren mit nicht-preisgebundenen Waren angeboten werden, sind in engen Grenzen erlaubt. Unzulässig sind solche Angebote nach Rechtsprechung und Literatur nur dann, wenn der Gesamtpreis so niedrig gebildet wird, dass er unter dem Betrag liegt, der sich aus der Summe von gebundenem Ladenpreis und dem Einstandspreises für das nicht-preisgebundene Produkt ergibt. (Bsp.: Ein Händler möchte ein Kombiprodukt aus einem Wein-Buch, das einen gebundenen Ladenpreis von 14,90 Euro hat, und einer Flasche Wein anbieten. Diese kostet im Verkauf üblicherweise 4,99 Euro. Der Händler kauft sie jedoch für 2,00 Euro ein. Der Preis für das Kombiprodukt darf in diesem Fall nicht unter 16,90 Euro liegen.) Da Amazon den deutschen Preis von 30,00 Euro mit einem Änderungsvorbehalt versehen hat und für die deutschsprachige Ausgabe den dann vom Carlsen-Verlag gebundenen Preis vereinnahmen wird, wäre das Kombiangebot nur dann unzulässig, wenn der Preis von 18,90 Euro für die englischsprachige Ausgabe unter Einstandspreis läge. Davon ist nicht auszugehen. (Sollte sich dies im Nachhinein herausstellen, so könnte gegen Amazon eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden. Diese hat nach Buchstabe A. des Fachzeitschriften- und Vertragsstrafensammelreverses von 2002 die Höhe des Rechnungsbetrages des angestrebten oder vollzogenen Geschäfts.)

Auch wettbewerbsrechtlich ist das Angebot zulässig. Insbesondere ist ein Wettbewerbsverstoß aufgrund Irreführung oder Verstoßes gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung nicht ersichtlich. Insofern ist von Bedeutung, dass bezüglich des deutschen Preises ein Hinweis auf dessen Vorläufigkeit erfolgt: Beim Einzelangebot des deutschen Titels wie auch beim Angebot des deutschen Titels im "Kombiangebot" ergibt sich ein entsprechender Vermerk bereits aus dem Titel: "Harry Potter Band 7, deutsche Ausgabe (vorläufiger Preis)". Klickt man auf die deutsche Ausgabe, erscheint ein ausführlicherer Änderungsvorbehalt. Der "Amazon-Preis" bzw. der "Gesamt-Bestellwert" von 48,90 Euro ändert sich entsprechend der Änderung des Preises der deutschsprachigen Ausgabe. Allenfalls könnte man, um dies noch klarer herauszustellen, auch beim "Amazon-Preis" bzw. beim "Gesamt-Bestellwert" einen Vermerk anbringen, dass auch dieser Preis sich - abhängig vom Preis der deutschen Ausgabe - noch einmal ändert. Zwingend erforderlich ist dies unserer Ansicht nach jedoch nicht."

 
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