Lehrerprüfstücke: Verkauf unter Einstandspreis verstößt gegen Preisbindung

Urteil des Landgerichts Wuppertal

In einem von den Preisbindungstreuhändern geführten Prozess hat das Landgericht Wuppertal durch Urteil vom 17. November 2009 entschieden, dass ein Verkauf von allein nicht preisgebundenen Lehrerprüfstücken unterhalb des Einstandspreises gegen die Preisbindung verstößt. Das Gericht hat einen Händler damit zur Unterlassung verurteilt (Az.: 14 O 13/09).

Die Stadt Nürnberg hatte im entschiedenen Fall einen Schulbuchauftrag europaweit ausgeschrieben. Der Händler, der den Zuschlag bekam, bot Lehrerprüfstücke mit einem Nachlass von mehr als 25% an. Da die Lehrerprüfstücke gemeinsam mit preisgebundenen Schulbüchern verkauft würden, liege ein Preisbindungsverstoß vor: Denn die Handelsspanne bei Schulbüchern liege nur zwischen 20 und 25%. Würden nun Lehrerprüfstücke mit einem Rabatt von mehr als 25% unter Einstandspreis verkauft, liege im wirtschaftlichen Ergebnis ein Unterschreiten des gebundenen Ladenpreises bei den preisgebundenen Büchern vor. Eine derartige "indirekte Aushöhlung" der Preisbindung sei aber unzulässig.

Hier das Urteil des LG Wuppertal zum Download: LG Wuppertal zu Lehrerpruefstuecken.pdf (124,18 kB)

 
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