E-Books sind preisgebunden

25.09.2008 · Börsenverein schließt sich der Meinung der Preisbindungstreuhänder an

Die Messe ist gelesen: In einer soeben veröffentlichten Stellungnahme hat sich der Vorstand des Börsenvereins unserer Rechtsauffassung angeschlossen, wonach auch E-Books der Buchpreisbindung unterliegen. Die Verlage sind daher in der Pflicht, bei der Veröffentlichung ihrer Bücher als E-Books auch hierfür einen Preis festzusetzen. Dieser muss nicht dem Preis der Printausgabe entsprechen. Wer E-Books verkauft, ist dann gem. § 3 BuchPrG verpflichtet, den vom Verlag gebundenen Preis einzuhalten.

Wichtig ist die Abgrenzung, was als E-Book anzusehen ist und was nicht. Preisgebunden sind nur E-Books, die im wesentlichen dem gedruckten Buch entsprechen und vollständig verkauft werden, also vollständig auf ein Speichermedium des Käufers übertragen werden. Nicht als E-Books gelten daher:

  • Zugriffsberechtigungen auf Online-Datenbanken
  • Mehrfachnutzungen von Inhalten in Netzwerken
  • Online-Nutzung von vernetztem Content


  • Aufgrund der bislang bestehenden Rechtsunsicherheit werden Verstöße von uns erst ab einer Umstellungsfrist verfolgt. Wir gehen davon aus, dass bis Ende dieses Jahres die Branche vollumfänglich informiert ist und Verstöße gegen die Preisbindung von E-Books dann im gleichen Umfang verfolgt werden wie im Printbereich.

    Das aktuelle Börsenblatt-Interview mit Christian Russ finden Sie hier.

    Die Stellungnahme des Börsenvereins finden Sie hier zum Download: preisbindung ebooks.pdf (24,72 kB)

     
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