OLG Frankfurt zum Umfang der Unterlassungsverpflichtung

Beschluss vom 31. Mai 2011 bringt Klarheit

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine wichtige Entscheidung zur Tenorierung von Unterlassungsansprüchen und -klagen in Preisbindungssachen getroffen. Danach können die Preisbindungstreuhänder eine Unterlassungserklärung / Tenorierung hinsichtlich sämtlicher preisgebundener Bücher verlangen und müssen sich nicht mit einer Unterlassungserklärung zufrieden geben, die nur auf ein konkretes Buch bezogen wird.

Hintergrund des Falles war der Unterpreisverkauf einer geschäftlich agierenden Verkäuferin. Sie war von den Preisbindungstreuhändern abgemahnt worden, gab aber nur eine eingeschränkte Unterlassungserklärung ab, ausschließlich bezogen auf das konkrete unterhalb des gebundenen Ladenpreises verkaufte Buch. Die Verpflichtung zur Unterlassung von Unterpreisverkäufen für "verlagsneue Bücher" generell erschien ihr zu weitgehend. Da die Preisbindungstreuhänder nur eine weite Fassung der Unterlassungserklärung bezogen auf alle preisgebundenen Bücher akzeptieren, kam es zum Prozess.

Das OLG Frankfurt hat nur mit Beschluss vom 31. Mai 2011 festgestellt, dass sich die Unterlassungsverpflichtung auf alle preisgebundenen Bücher erstrecken muss. Denn andernfalls hätte der Händler die Möglichkeit, immer wieder andere Bücher anderer Verlage unterhalb des gebundenen Ladenpreises anzubieten, ohne jemals gegen die abgegebene Unterlassungserklärung zu verstoßen.

Die Gerichtsentscheidung bringt eine schon lang ersehnte Klarheit zur Frage der Tenorierung von Unterlassungserklärungen in Preisbindungssachen. Denn immer wieder war von Händlern nach Preisbindungsverstößen versucht worden, die Unterlassungserklärung auf den einen konkret abgemahnten Titel zu beschränken.

Den Beschluss des OLG Frankfurt gibt es hier zum Download: OLG Frankfurt a.M. zum Umfang des Unterlassungsanspruchs.pdf (1.809,59 kB) (1.809,59 kB)


 
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