Sammelrevers 2002

Seit Inkrafttreten des Buchpreisbindungsgesetzes ist die Preisbindung für Bücher in Deutschland nicht mehr durch vertragliche Vereinbarungen geregelt, sondern durch das Gesetz. Der Sammelrevers ist jedoch nicht außer Kraft getreten, da die Zeitschriftenpreisbindung gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben ist, durch § 30 des Kartellgesetzes jedoch erlaubt wird. Wer als Verlag die Preise binden will, der muss nach wie vor die Händler durch Verträge binden. Dem dient der von den Preisbindungstreuhändern organisierte Sammelrevers. Dieser Revers verpflichtet diejenigen Buchhändler, die ihn unterzeichnen, zur Einhaltung der Preisbindung von Zeitschriften.

Gleichzeitig sieht der Sammelrevers 2002 Vertragsstrafenregelungen für den Fall von Preisbindungsverstößen vor, zu denen sich die unterzeichnenden Unternehmen verpflichtet haben.

Der Sammelrevers 2002 hier im Wortlaut:

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