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Preisbindungstreuhänder erwirken Einstweilige Verfügung gegen redcoon-Werbung
· Landgericht Wiesbaden verbietet Gutschein-Werbung
Die Preisbindungstreuhänder haben am 2. Dezember 2011 beim Landgericht Wiesbaden eine Einstweilige Verfügung gegen die an diesem Tag in der FAZ erschienene Gutscheinwerbung von redcoon.de erwirkt.
Nachdem bereits das Landgericht Hamburg in Sachen "studibooks" ein Buch-Sponsoring-Modell als Verstoß gegen die Preisbindung angesehen hatte (in dieser Sache läuft das Berufungsverfahren), ist dies der erste Fall, in dem sich ein Gericht direkt mit einem Fall der Drittgutschein-Werbung auseinander zu setzen hatte. Preisbindungstreuhänder und Börsenverein haben in der Vergangenheit immer wieder vergeblich versucht, auf die Branchenteilnehmer einzuwirken, diese für die Preisbindung gefährliche Art der Werbung zu unterlassen. Es bleibt daher nur der gerichtliche Weg, hier Klarheit für die Preisbindung zu schaffen. |
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