Illuminati: Buchschenkungen bleiben legal

18.04.2016 · Kammergericht Berlin weist VerfĂĽgungsantrag der E-Buch zurĂĽck

Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 8. April 2016 entschieden, dass Schenkungen von E-Books auch weiterhin nicht der Buchpreisbindung unterliegen. Damit bestätigte das Gericht eine zuvor ergangene Entscheidung des Landgerichts Berlin sowie die Rechtsauffassung von Börsenvereins-Justitiar Sprang und Preisbindungstreuhänder Christian Russ.

Hintergrund der Entscheidung war eine Verschenkaktion des Titels „Illuminati“ als E-Book durch Amazon. Hiergegen hatte die Genossenschaft E-Buch einen Antrag auf Einstweilige Verfügung eingereicht. Zur Begründung hatten die Anwälte der E-Buch ausgeführt, eine Schenkung sei ein „100%-Rabatt“ und daher preisbindungswidrig. Diese Auffassung – so jetzt das Kammergericht – lasse allerdings „den unmissverständlichen Gesetzeswortlaut außer acht“. Denn das Gesetz ordne die Preisbindung allein bei Buchverkäufen an.
Mit dieser eindeutigen Entscheidung findet nun hoffentlich auch die Desinformationskampagne des E-Buch-Vorstands Lorenz Borsche ihr Ende. Herr Borsche hatte für erhebliche Verunsicherung in der Branche gesorgt, als er seinem Vorstoß vor den Gerichten eine „hundertprozentige Erfolgsaussicht“ attestierte. Noch Ende März hatte er gegenüber dem Börsenblatt fälschlich behauptet, es gäbe noch gar keine Entscheidung zur Sache, obwohl zu diesem Zeitpunkt der Abweisungsbeschluss des Landgerichts Berlin bereits mehrere Wochen alt war.

Der lesenswerte Beschluss des Kammergerichts findet sich hier zum Download: KG Berlin vom 8.April 2016 - Illuminati.pdf (944,77 kB)

 
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