Preisbindung: Gesetzesänderung

19.07.2006 · Die Änderungen des Preisbindungsgesetzes sind in Kraft

Die Änderungen des Buchpreisbindungsgesetzes wurden am 19. Juli 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind am 20. Juli in Kraft getreten.

Das Gesetz wurde an vier Stellen geändert:

  • in § 7 Abs. 1 Nr. 4 erfolgt eine Klarstellung, dass ein Mängelexemplar sowohl einen tatsächlichen Mangel als auch eine entsprechende Kennzeichnung ausweisen muss, damit es nicht mehr der Preisbindung unterliegt,

  • in § 7 Abs. 1 Nr. 5 (neu) wird eine Regelung eingeführt, durch welche Räumungsverkäufe für die Dauer von 30 Tagen ohne Einhaltung der Preisbindung ermöglicht werden,

  • in § 7 Abs. 3 Satz 1 wird geregelt, dass für Schulbücher die in der Staffel festgeschriebenen Nachlässe gelten, wenn diese zu Eigentum der öffentlichen Hand, eines Beliehenen oder allgemein bildender Privatschulen angeschafft werden,

  • in § 8 Abs. 1 wird klargestellt, dass die Preisbindung nur für solche Buchausgaben aufgehoben werden kann, deren erstes Erscheinen länger als 18 Monate zurückliegt.


  • Das neue Gesetz im Wortlaut: Preisbindungsgesetz Deutschland

    Der Auszug aus dem Bundesgesetzblatt: Download: PB_Bundesgesetz.pdf (4.192,90 kB)

    Eine ausführliche Kommentierung: Gesetzesänderung: Was ist seit Juli anders?

     
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