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Midvox gibt Unterlassungserklärung ab
21.11.2006 · OLG Frankfurt: Rechtsstreit der Preisbindungstreuhänder mit der Berliner Firma Midvox beendet
In der Berufungsverhandlung vor dem OLG Frankfurt a.M. am 14. November 2006 hat sich die Berliner Firma Midvox bei Meidung einer Vertragsstrafe gegenüber den Preisbindungstreuhändern verpflichtet, verlagsneue Bücher nicht zu anderen als den gebunden Preisen zu verkaufen. Diese Erklärung gab Midvox "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ab, da man auch in der Vergangenheit die Buchpreisbindung beachtet habe.
Die Preisbindungstreuhänder hatten 2005 eine Einstweilige Verfügung gegen Midvox beim Landgericht Wiesbaden erwirkt, die vom Gericht später wieder aufgehoben wurde. Hiergegen hatten die Preisbindungstreuhänder Berufung eingelegt. Durch Abgabe einer Unterlassungserklärung durch Midvox konnte der Rechtsstreit nun erledigt werden. |
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