SBVV: Die Würfel sind noch nicht gefallen

06.03.2007 · Stellungnahme des Schweizer Buchhändler- und Verlegerverbandes zur Entscheidung des Bundesgerichts

Mit seinem Entscheid vom 1. März hat das Bundesgericht nach einem achtjährigen Verfahren den Sammelrevers aus (wettbewerbs-)rechtlicher Sicht definitiv als unzulässig erklärt. Nun bleibt es dem Bundesrat überlassen, die Preisbindung in der deutschsprachigen Schweiz aus kulturpolitischen Gründen ausnahmsweise zuzulassen. Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) und der Börsenverein gelangten am 2. März mit einem Gesuch um vorsorgliche Massnahmen an den Bundesrat, schreibt der SBVV an seine Mitglieder per E-Mail.
Das Bundesgericht hat entschieden: Seit 1. März sind die Buchpreise in der gesamten Schweiz frei. Aus dem wirtschaftlichen Blickwinkel des Kartellgesetzes ist demnach - wie es die Wettbewerbskommission (Weko) verfügt hat - die Buchpreisbindung unzulässig und darf nicht weiter praktiziert werden.
Die Weko und mit ihr das Bundesgericht haben nur die wirtschaftliche Seite der Buchpreisbindung geprüft. Die Weko, deren Entscheid nun durch das Bundesgericht letztinstanzlich geschützt wurde, war in ihrer Verfügung der Ansicht, dass die wirtschaftlichen Nachteile die wirtschaftlichen Vorteile des Sammelrevers überwiegen. Auch die Weko hat folglich im System des Sammelrevers wirtschaftliche Vorteile erkannt.
Weder die Weko noch das Bundesgericht haben die kultur- und bildungspolitische Seite der Preisbindung geprüft.

Nun ist der Bundesrat am Zug
Der Bundesrat alleine hat die Kompetenz, die auch für die Konsumentinnen und Konsumenten – ein Blick auf die Romandie genügt – gravierenden Folgen abzuwenden und die mit dem Sammelrevers erreichten kulturpolitischen Werte aus überwiegend öffentlichen Interessen weiterhin zuzulassen. Damit könnte er den rein wirtschaftlich begründeten negativen Entscheid der Wettbewerbsbehörden ausser Kraft setzen.
Deshalb gelangte der SBVV gemeinsam mit dem Börsenverein an den Schweizer Bundesrat. Das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen soll den Bundesrat kurzfristig – das heisst bis zum Ausnahmeentscheid (Art. 8 Kartellgesetz) – veranlassen, die derzeit laufenden Gesetzgebungsarbeiten an einem Schweizer Preisbindungsgesetz nicht zu behindern.
SBVV und Börsenverein sind überzeugt, dass es ihnen gelingt, die überragende kulturpolitische Bedeutung des Sammelrevers gegenüber dem Bundesrat darzulegen. Bereits in dem vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Prognos-Bericht (2001) wurde festgehalten, dass bei einer wirtschaftlichen und kulturellen Gesamtbetrachtung die Vorteile der Preisbindung deren Nachteile überwiegen.
«Aus naheliegenden Gründen dürfen die Verbände keine Verhaltensempfehlungen machen. Trotzdem bitten wir Sie, in den nächsten Tagen den superprovisorischen Entscheid des Bundesrats abzuwarten. Wir halten Sie weiterhin über die Entwicklung auf dem Laufenden», heisst es in der Mitteilung abschliessend.



2. Bundesgerichtsentscheid überrascht Buchhändler nicht

Die Schweizer Buchhändlerinnen und Buchhändler sind vom negativen Entscheid des Bundesgerichts nicht überrascht worden. Dies ergab eine Blitzumfrage unter Schweizer Sortimentern. Die meisten bedauerten die ablehnende Haltung, doch erkennen sie darin keine Rechtsunsicherheit: «Wir warten ab bis zum Entscheid des Bundesrats», sagte stellvertretend für viele Martin Bosshard von der Buchhandlung am Helvetiaplatz.
Ein Rundgang durch die Buchhandlungen bestätigte die Vermutung, dass die meisten Konsumentinnen und Konsumenten ohne Diskussionen über die Preisgestaltung ihre Einkäufe tätigten. Auch beim sonst in Sachen Preisen rasch reagierenden Filialisten Ex Libris waren die Bücher nach wie vor zum gebundenen Ladenpreis zu kaufen.

3. Comedia fordert politischen Entscheid zur Buchpreisbindung

Die Mediengewerkschaft comedia ist überrascht über den Entscheid des Bundesgerichts. Es folgt in seiner Argumentation vollständig der Wettbewerbskommission, die eine auf Wettbewerbsfragen eingeschränkte Perspektive vertritt. Der Entscheid kommt aber auch zum falschen Zeitpunkt. comedia verlangt einen politischen Entscheid, schreibt Zentralsekretärin Sektor Buch, Danièle Lenzin, in einer Medienmitteilung.
Kaum zehn Tage nach dem Entscheid der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben, der Verwaltung die Grundlagen für die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage in Auftrag zu geben, gerät die Preisbindung durch dieses Urteil in Gefahr. comedia unterstützt das Gesuch des Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verbands (SBVV) an den Bundesrat. An ihm liegt es nun, den juristischen Entscheid durch einen politischen zu korrigieren, denn der Nationalrat hat sich im Dezember 06 deutlich für die Arbeit der WAK an einem nationalen Gesetz für die Buchpreisbindung ausgesprochen. Es kann nicht sein, dass jetzt die Preisbindung aufgehoben wird und in zwei, drei Jahren wieder eingeführt wird.
Den Schaden, den die Aufhebung der Buchpreisbindung anrichtet, kann man in der Westschweiz beobachten. Innerhalb weniger Jahre nach Aufhebung der Buchpreisbindung mussten dort 40 unabhängige Buchhandlungen schliessen. Zudem sind die Buchpreise massiv angestiegen. Während in der Deutschschweiz die Buchpreise im Schnitt 14% über den deutschen Euro-Preisen liegen, beträgt die Differenz in der Westschweiz zu Frankreich 30%. Das hat zwar viel mit Wettbewerb zu tun: Die KundInnen können aber gut auf diesen Wettbewerb verzichten. Und nicht nur sie: Auch die Buchhandelsangestellten wollen ihre Arbeitsplätze behalten.
Wenn der Bundesrat nicht auf das Gesuch des SBVV eingehen sollte, verursacht er damit einen irreparablen Schaden und desavouiert das Parlament.

 
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