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Frankreich: Auch E-Books unterliegen der gesetzlichen Preisbindung
· Hier der Gesetzestext in deutscher Übersetzung und ein Kommentar von Dieter Wallenfels
Die Nationalversammlung hat in ihrer Sitzung am 17. Mai 2011 einstimmig beschlossen, dass E-Books ebenso wie gedruckte Bücher der Preisbindung unterliegen.Bereits im Januar 2010 hatte der französische Staatspräsident vor dem Hintergrund der Revolutionierung des Buchmarktes durch das digitale Zeitalter ein Gesetz über die Preisregulierung für E-Books befürwortet. Beide Kammern des französischen Parlaments haben nunmehr diese Anregung umgesetzt. Wie in Deutschland kommt es darauf an, dass das Werk geeignet ist, ein gedrucktes Buch zu substituieren. Durch eine Verordnung sollen die Eigenschaften der Bücher, die der gesetzlichen Regelung unterliegen, präzisiert werden. Alle Verlage, die E-Books herausgeben, sind verpflichtet, einen Ladenpreis festzusetzen und zu veröffentlichen. Die Preisbindung gilt für alle Händler, die in Frankreich E-Books anbieten.
Dieser zentrale Punkt des Gesetzes hat eine wechselvolle Geschichte: Der von einigen Abgeordneten dem französischen Senat im September 2010 vorgelegte Gesetzentwurf sah zunächst eine Geltung des Gesetzes ausschließlich für in Frankreich ansässige Anbieter vor. Diese Beschränkung entfiel bei den Beratungen im Senat. Der Senat beschloss eine Verpflichtung zur Einhaltung der Preisbindung für alle diejenigen, die Käufern in Frankreich E-Books anbieten, auch dann, wenn sie in Frankreich über keine Niederlassungen verfügen. Die Änderung wurde damit begründet, dass auch große Akteure mit Sitz außerhalb Frankreichs wie Google, Amazon oder Apple in die gesetzliche Regelung eingebunden werden sollen. Der Senat bezog sich zur Rechtfertigung dieser Erweiterung des Anwendungsbereichs auf EU-rechtliche Regelungen, wonach Wettbewerbsbeschränkungen zulässig sind, wenn sie dem Ziel der Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt dienen. Die andere parlamentarische Kammer, die Nationalversammlung, beschloss im Gegensatz hierzu eine Gesetzesfassung, die sich nur auf in Frankreich ansässige Buchkäufer bezog. Dies führte zu heftigen Protesten des französischen Buchhandels, weil er zu Recht erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber großen Internet-Händlern mit Sitz außerhalb Frankreichs befürchtete. Der französische Kultusminister Frédéric Mitterrand hatte Verständnis für diese Besorgnis, verteidigte aber dennoch die Beschränkung der Preisbindung auf französische Händler mit dem Hinweis auf rechtliche Bedenken, die die EU-Kommission ihm gegenüber bei ausführlichen Gesprächen in Brüssel gegen eine grenzüberschreitende Regelung geäußert habe. Er schlug stattdessen als rechtlich sicherere Alternative das Agenturmodell vor, bei dem die Verkaufsplattform, beispielsweise also Google, Amazon oder Apple, bloß der Kommissionsagent des Verlages sei. Denn auch hier habe der Verlag die Hoheit der Preisgestaltung. Bei seinen Gesprächen mit der Kommission habe diese gegenüber solchen Vertragsformen keine Bedenken geäußert. Der Senat blieb jedoch bei seiner Auffassung, dass sich alle Händler, die den französischen Markt bedienen, an die E-Book-Preisbindung zu halten hätten. Alles andere sei für den französischen Buchhandel unzumutbar. Die Nationalversammlung schloss sich schließlich dieser Auffassung an, so dass am Ende beide Kammern des Parlaments sich für die grenzüberschreitende E-Book-Preisbindung entschieden.
Aus deutscher Sicht ist diese entschiedene Haltung sehr zu begrüßen. Sie unterstützt unsere Rechtsauffassung, dass auch die deutsche gesetzliche E-Book-Preisbindung grenzüberschreitende wirkt. Abzuwarten bleibt, ob, wie von Mitterrand befürchtet, die EU-Kommission das französische Gesetz angreifen wird. Die Befürworter der grenzüberschreitenden Regelung können sich auf die EuGH-Entscheidung zur österreichischen Buchpreisbindung vom 30. April 2009 stützen, in der das Gericht in Übereinstimmung mit der Kommission grenzüberschreitende Beschränkungen des freien Warenverkehrs durch nationale Buchpreisbindungsgesetz aus kulturpolitischen Gründen für zulässig erklärte. In zwei ausführlichen schriftlichen Äußerungen gegenüber der französischen Regierung im Februar 2011 hatte die Kommission allerdings in Zweifel gezogen, ob die grenzüberschreitende E-Book-Preisbindung ein geeigneter oder gar notwendiger Weg sei, die angestrebten kulturpolitischen Ziele zu erreichen. Das französische Parlament hat sich in großer Übereinstimmung jedoch dem Druck aus Brüssel erfreulicherweise nicht gebeugt. Frankreich wird also mit Sicherheit die grenzüberschreitende E-Book-Preisbindung entschlossen verteidigen, sollte die Kommission tatsächlich versuchen, das Gesetz zu Fall zu bringen. Der deutsche Buchhandel hat aus seiner seit über ein Jahrzehnt währenden Auseinandersetzung mit der EU-Kommission über die Buchpreisbindung einen reichen Erfahrungsschatz, den er sicherlich gerne seinen französischen Kollegen zur Verfügung stellen wird.
Das Gesetz zur Preisbindung von E-Books in Frankreich ist am 11. November 2011 in Kraft getreten.
Dieter Wallenfels
Die deutsche Übersetzung des Gesetzestexts finden Sie hier zum Download: PB-Gesetz-Frankreich-E-Books.pdf (40,93 kB) |