Preisbindung in Österreich und Schweiz

Österreich:

Hier gibt es ein Preisbindungsgesetz, wonach verlagsneue Bücher preisgebunden sind. Wie auch in Deutschland legen die österreichischen Verlage einen Ladenpreis fest, der von allen Buchhändlern eingehalten werden muss. Werden Bücher aus Deutschland importiert, so hat der Importeur den gebundenen Ladenpreis festzulegen. Der deutsche Verlag kann daher nicht selbst über den österreichischen Ladenpreis bestimmen, denn dies wäre ein innerhalb der EU verbotene grenzüberschreitende Preisbindung. Will der deutsche Verlag die österreichischen Ladenpreise in den Katalog mit aufnehmen, so hat er sich vorab bei dem österreichischen Importeur zu erkundigen, welchen Ladenpreis dieser gebunden hat.
Download: PB-Gesetz-Oesterreich.pdf (4.192,90 kB)

Schweiz:

In der Schweiz gibt es seit dem 2. Mai 2007 - vorläufig - keine Preisbindung für Bücher mehr. Der Schweizer Bundesrat hat die vom Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband und vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels beantragte Ausnahmeregelung für die Buchpreisbindung in der Schweiz nicht erteilt. Zuvor hatte nach einem langjährigen Kartellverfahren das Bundesgericht das in der Schweiz geltende Sammelrevers für kartellrechtswidrig erklärt.

Aus der Schweiz ist zu erfahren, dass ungeachtet der Entscheidung des Bundesrates die parlamentarischen Arbeiten für ein Buchpreisbindungsgesetz fortgesetzt werden, jetzt sogar mit besonderem Nachdruck und beschleunigtem Tempo.
Die Wirtschaftskommission des Parlaments hatte im Oktober vergangenen Jahres insbesondere wegen des Rückgangs der unabhängigen Buchhändler in der preisbindungsfreien Westschweiz dringenden Gesetzgebungsbedarf für die Buchpreisbindung gesehen.

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