Fragen zu ebay, amazon & co.

Wer muss die Preisbindung beachten?

Die gesetzliche Buchpreisbindung muss jeder beachten, der gewerbs- oder geschĂ€ftsmĂ€ĂŸig BĂŒcher an Endkunden verkauft.

GewerbsmĂ€ĂŸig handelt, wer berufsmĂ€ĂŸig in der Absicht dauerhafter Gewinnerzielung geschĂ€ftlich tĂ€tig wird.

GeschĂ€ftsmĂ€ĂŸig handelt, wer in einem Umfang BĂŒcher an Endkunden verkauft, wie dies fĂŒr Privatleute eher ungewöhnlich ist. Das ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt immer der Fall, wenn ĂŒber einen Zeitraum von sechs Wochen mehr als 40 BĂŒcher angeboten werden - Download: ebay-Urteil.pdf (400,72 kB) GeschĂ€ftsmĂ€ĂŸig handelt jedoch auch, wer einmalig eine Vielzahl von BĂŒchern anbietet oder wenige Titel mehrfach.


Wann unterliegen MĂ€ngelexemplare der Preisbindung?

Echte MĂ€ngelexemplare unterliegen gem. § 7 Abs. 1 Ziff. 4 BuchPrG grundsĂ€tzlich nicht der Preisbindung. Ein MĂ€ngelexemplar liegt vor, wenn das Buch derart beschĂ€digt oder verschmutzt ist, dass es zum gebundenen Ladenpreis unverkĂ€uflich ist. Auch muss das Buch in ĂŒblicher Weise als MĂ€ngelexemplar gekennzeichnet sein. Ist ein Buch als MĂ€ngelexemplar gekennzeichnet, ohne dass es einen tatsĂ€chlichen Mangel aufweist, bleibt es nach wie vor preisgebunden. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da viele ZwischenhĂ€ndler solche mangelfreien BĂŒcher als "MĂ€ngelexemplare" anbieten. Darauf sollte man sich nicht verlassen, sondern in jedem Fall eine eigene ÜberprĂŒfung vornehmen. Denn letztlich ist immer der VerkĂ€ufer verpflichtet, die Preisbindung einzuhalten. Auf IrrtĂŒmer oder Falschkennzeichnungen von Vorlieferanten kann man sich grundsĂ€tzlich nicht berufen.


Was ist eine Remittende?

Eine Remittende ist ein Buch, das ein BuchhĂ€ndler mit RĂŒckgaberecht vom Verlag gekauft und an den Verlag zurĂŒckgegeben hat. Remittenden sind grundsĂ€tzlich preisgebunden. Sie unterfallen nur ausnahmsweise dann nicht der Preisbindung, wenn sie durch das Hin- und Hersenden oder die Lagerung tatsĂ€chlich mangelhaft geworden sind und als "MĂ€ngelexemplar" verkauft werden. Auch hier ist also Vorsicht geboten, da viele Marktteilnehmer die Begriffe "MĂ€ngelexemplar" und "Remittende" synonym verwenden, was jedoch falsch ist.


Wo kann man sich ĂŒber den gebundenen Ladenpreis informieren?

Die Preise werden grundsĂ€tzlich von den Verlagen in den Katalogen und Preislisten bekannt gegeben. Änderungen werden ĂŒber die gelben Seiten des Börsenblatts des Deutschen Buchhandels bekannt gemacht, das daher von jedem BuchhĂ€ndler bezogen werden sollte. Eine andere Möglichkeit ist die Recherche ĂŒber ISBN-Nummern bei www.buchhandel.de/ oder die Web-Angebote großer Barsortimente wie www.libri.de


Sind auch gebrauchte BĂŒcher preisgebunden?
Wann ist ein Buch gebraucht?

Ein Buch ist - unabhĂ€ngig von seinem Zustand - dann gebraucht, wenn bereits einmal der gebundene Ladenpreis hierfĂŒr gezahlt wurde. Es ist also nicht zu beanstanden, wenn jemand etwa ein Buch geschenkt erhĂ€lt und es ĂŒber ebay oder den Amazon-Marketplace verĂ€ußert. Wer allerdings BĂŒcher ankauft, um sie - etwa als HĂ€ndler oder Antiquar - wieder zu verkaufen, ist kein Letztabnehmer sondern WiederverkĂ€ufer. Ein unterliegt beim Weiterverkauf mangelfreier BĂŒcher wiederum der Preisbindung, unabhĂ€ngig von der Höhe seines Einkaufspreises.


Was geschieht bei VerstĂ¶ĂŸen gegen die Buchpreisbindung?

Hier besteht die Gefahr kostenpflichtiger Abmahnungen bzw. Gerichtsverfahren. Die deutschen Verlage haben die Betreiber dieser Homepage, die RechtsanwĂ€lte Dieter Wallenfels, Christian Russ und Stefan Reis, beauftragt, fĂŒr sie die Einhaltung der Preisbindung zu ĂŒberwachen. Bei VerstĂ¶ĂŸen geht es immer darum, kĂŒnftige VerstĂ¶ĂŸe gegen die Preisbindung auszuschließen. Nach einhelliger Rechtsprechung kann dies nur durch Abgabe einer sog. strafbewehrten UnterlassungserklĂ€rung geschehen, zu deren Abgabe die PreisbindungstreuhĂ€nder auffordern. Diese Aufforderung ist bereits kostenpflichtig, da dies im Gesetz so geregelt ist (§§ 9 Abs. 3 BuchPrG i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG).


Unterliegen auch Buchclub-Ausgaben der Preisbindung?

Ja, dies hat das OLG Frankfurt im April 2006 so entschieden: Download: Club-Ausgaben.pdf (250,26 kB) Wer mit solchen Ausgaben handelt, muss sie - falls noch neuwertig - zum gebundenen Club-Preis verkaufen. Den jeweiligen Club-Preis muss man beim Bertelsmann BuchClub erfragen. Auch dĂŒrfen solche Club-Ausgaben nicht unter dem Cover und der ISBN der Original-Verlagsausgabe verkauft werden, da dies irrefĂŒhrend und wettbewerbswidrig ist.

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