Was kostet eine Abmahnung in Preisbindungssachen?

In einfach gelagerten Angelegenheiten EUR 203,00 (brutto).

Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 8. Dezember 2009 entschieden. Das Urteil hier zum Download: Abmahnkosten.pdf (621,74 kB)

Das Urteil betrifft den Fall einer rechtlich einfach gelagerten Angelegenheit, bei der sich der Verstoß gegen das Preisbindungsgesetz und die Person des Verkäufers durch einen Testkauf problemlos feststellen lassen.

Handelt es sich um eine rechtlich oder tatsächlich komplexere Angelegenheit (etwa durch eine notwendig werdende Ermittlung des Verkäufers oder die Prüfung von Rechtseinwänden, längere Korrespondenz etc.) kann ein notwendiger höherer Aufwand auch höhere Kosten nach sich ziehen.

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