E-Book-Preisbindung

5 Fragen zur Preisbindung von E-Books


1. Warum sind E-Books preisgebunden?

Die gesetzliche Preisbindung gilt nach dem BuchPrG auch für Produkte, die Bücher „reproduzieren oder substituieren“ (§ 2 Abs. 1 Ziff. 3 BuchPrG). Das ist bei E-Books der Fall. Die Verlage müssen daher auch die Preise ihrer E-Books binden, die Händler müssen sich an den gebundenen Preis halten.


2. Welche Ausnahmen gibt es?

• Fremdsprachige E-Books

• E-Books, auf welche der Zugriff im Rahmen wissenschaftlicher Datenbanken und aufgrund von Pauschalverträgen gestattet wird

• Einzelne Kapitel oder Ausschnitte von Büchern

• Texte, denen die Anmutung eines Buches fehlt (also ohne Cover, Titelei, Inhaltsverzeichnis etc.)

• E-Books mit Multimedia-Applikationen (mit audio- bzw. audiovisuellen Funktionen, so-fern sie die für die Textnutzung von Bedeutung sind).


3. Wie setzt der Verlag den Preis fest?

Der Preis muss vom Verlag festgesetzt und in geeigneter Weise veröffentlicht werden. Jeder Händler muss den Preis leicht und schnell ermitteln können. Der sicherste Weg ist die Verga-be einer eigenen ISBN für jedes E-Book sowie die Veröffentlichung des Preises in einer E-Book-Zeile im Verzeichnis lieferbarer Bücher.


4. Kann es mehrere Preise fĂĽr unterschiedliche Formate geben?

Nein. Ein E-Book hat einen festen Preis, unabhängig vom Ausgabeformat. Auch gibt es keine unterschiedlichen Preise für unterschiedliche Händler. Das E-Book muss bei Amazon genauso viel kosten wie im Apple-Store. Gibt ein Händler bestimmte Preisschwellen vor, (z.B. die 99– Preise von Apple), so kann der Verlag den Preis entsprechend festsetzen. Der Preis muss dann aber für alle Anbieter gelten. Verlangen unterschiedliche Anbieter die Einhaltung unterschied-licher Preisschwellen, muss sich der Verlag für einen entscheiden.


5. Welcher Preis ist festzusetzen?

Grundsätzlich ist der Verlag bei der Preisfestsetzung frei. Viele Verlage orientieren sich am Taschenbuchpreis oder machen einen Abschlag von ca. 20% auf den Preis des gebundenen Buches.

Prof. Dr. Christian Russ, Wiesbaden den 22. Oktober 2010

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