OLG Frankfurt zur Preisbindung von Club-Ausgaben

Buchclub-Ausgaben unterliegen wie alle anderen Bücher auch der Preisbindung. Wer solche Ausgaben in Buchclub-Filialen zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt, hat daher beim Verkauf den gebundenen Ladenpreis zu beachten. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem für die Lückenlosigkeit der Preisbindung bedeutsamen Beschluss am 11. April 2006 entschieden (Az.: 11 W 9/06 Kart). Der Beschluss im Wortlaut:

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